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Gewitter-Saison: Was Sie über Blitze wissen müssen

Mit dem Juli steht die Gewitter-Saison vor der Tür. Hier erfahren Sie alle (Un)Wahrheiten über Blitze und wie diese sicher abgeleitet werden können.

Pro Jahr schlagen rund 200 000 Blitze auf die Schweiz nieder, welche hohe Sachschäden verursachen können. Dabei würde ein professioneller Blitzschutz – auch «Blitzableiter» genannt – die Schäden an Liegenschaften verhindern. In der Schweiz verfügen ca. 90% der Gebäude über keinen Blitzschutz, da es keine gesetzliche Vorschrift für private Wohnbauten gibt. Nur öffentliche Gebäude und hohe Bauten (Türme, Antennen) müssen mit einem Blitzableiter ausgestattet werden. Somit ist es nicht verwunderlich, dass jeder dritte Feuerschaden durch einen Blitzeinschlag verursacht wird.

Blitze – Mythen und Fakten
Noch heute denken viele Menschen, dass ihr Haus bei Blitzeinschlag «unantastbar» ist, wenn ein höheres Objekt daneben steht. Dies mag in den meisten Fällen stimmen, doch Erfahrungen zeigen: keine Stelle ist wirklich vor einem Blitz sicher. Auch wird häufig befürchtet, dass ein Blitzableiter Blitze anzieht. Ist ein Haus mit einem professionellen Blitzschutz ausgestattet, fängt und leitet dieser den Blitz kontrolliert ab, ohne dass ein Schaden entsteht.

Wie funktioniert der Blitzableiter?
Ein fachgerecht installierter Blitzschutz umfasst Schutzmassnahmen ausserhalb und innerhalb des Gebäudes. Ausserhalb werden Metalldrähte – meistens aus Kupfer – auf dem Dach installiert, welche den Blitz abfangen und in „Ableiter“ weiterleiten. Ableiter sind ebenfalls Metalldrähte, welche den Blitz an der Fassade entlang zum Erder leiten.

Der innere Blitzschutz besteht aus dem Potenzialausgleich (Verbindung aller Metallteile im Gebäudeinnern) und einem Überspannungsschutz, welche einen Blitzschlag durch verursachte Überspannung ebenfalls in den Erder leitet.

Was kostet ein Blitzschutz?
Je nach Form und Grösse der Liegenschaft können die Kosten unterschiedlich ausfallen. Bei einem Einfamilienhaus sind es ca. 1–2% des Gebäudewerts. Ein Blitzableiter lässt sich auch nachträglich installieren, dies ist jedoch oft teurer als bei einem Neubau. Die meisten Gebäudeversicherer bieten Subventionen oder Prämienverbilligungen an, wird ein Blitzschutz freiwillig installiert. Am besten Sie erkundigen sich bei Ihrer Gebäudeversicherung.

Verfügt Ihre Liegenschaft bereits über einen äusseren und inneren Blitzableiter? Dann sind Sie zu hundert Prozent geschützt.

Wenn Sie mehr zum Thema Blitzschutz erfahren möchten beraten wir Sie gerne. Rufen Sie uns an unter 031 849 05 84 oder schreiben Sie uns eine E-Mail an info@pbaumannag.ch.